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Ehrennadel

Richtlinien für die Verleihung der Feuerwehr-Ehrennadel der Landeshauptstadt Düsseldorf

(1) Grundlage

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf verleiht auf Vorschlag des Stadtfeuerwehrverbandes die Feuerwehr-Ehrennadel.

Die Richtlinien wurden am 07.05.2008 durch die Delegiertenversammlung beschlossen.

(2) Verleihung der Feuerwehr-Ehrennadel

Jährlich werden grundsätzlich maximal fünf Auszeichnungen verliehen.

Die Verleihung erfolgt durch den Oberbürgermeister.

Über die Verleihung entscheidet der Oberbürgermeister auf Vorschlag des Vorstands des Stadtfeuerwehrverbandes.

(3) Beantragung der Auszeichnung

Die Beantragung beim Vorstand des Stadtfeuerwehrverbandes kann formlos durch jedermann erfolgen.

(4) Antragsbegründung

Der Antrag ist kurz aber treffend zu begründen. Die Begründung muss den Tatsachen entsprechen und erkennen lassen, dass der Vorgeschlagene der Auszeichnung würdig ist.

Die Feuerwehr-Ehrennadel wird verliehen für hervorragende Leistungen im Sinne von Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz.

Ausgezeichnet werden können Angehörige von Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz und Privatpersonen.

Die Anträge sind für das laufende Jahr bis zum 30. September beim 1. Vorsitzenden des Stadtfeuerwehrverbandes einzureichen.

(5) Schlussbestimmung

Die Richtlinien treten nach Zustimmung der Delegiertenversammlung in Kraft und gelten bis zum 07. Mai 2013.